GUTACHTER LAMESTUnfallgutachten & Wertgutachten

Seit 25 Jahren bin ich als freier Kfz-Sachverständiger im Saarland und in
Rheinland-Pfalz tätig. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beurteilung
und Abschätzung von Kfz-Haftpflichtschäden und Oldtimergutachten.

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Sachverständigenbüro LAMEST

Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger im Saarland und Rheinland-Pfalz

Jeder hofft, dass er nicht in die Situation kommt und dennoch ereignet es sich täglich auf unseren Straßen:
Unverschuldet wird man in einen Unfall verwickelt und steht nun mit einem Schaden da.

Jetzt kommt es darauf an, dass Sie Ihre Ansprüche an der richtigen Stelle geltend machen – Ich helfe Ihnen gerne dabei!

Leistungen

Als freier Kfz-Sachverständiger  vertrete ich Ihre Interessen nach einem Verkehrsunfall und betreue Sie kompetent während des
gesamten Regulierungsprozesses mit der jeweiligen Versicherung. Durch meine fast 25-jährige Tätigkeit im Saarland und in Rheinland-Pfalz
kann ich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen großen und namhaften Versicherungsgesellschaften zurückblicken.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind

Unverschuldeter Verkehrsunfall

So verhalten Sie sich nach einem Kfz-Unfall richtig:

  • verlassen Sie nicht den Unfallort
  • sind Personen verletzt worden, leisten Sie Erste Hilfe
  • lassen Sie sich von Zeugen deren Namen, Anschriften und Telefonnummern geben
  • machen Sie Fotos von der Unfallstelle aus mehreren Perspektiven

Für die Schadensregulierung notieren Sie unbedingt:

  • Unfallort
  • Unfallzeit
  • Kennzeichen, Hersteller und Typ des anderen Pkws
  • Name und Anschrift des Halters (Fahrzeugschein)
  • Name und Anschrift des Fahrers (Führerschein oder Ausweis)

Der Europäische Unfallbericht erleichtert Ihnen, den Unfallhergang genau zu dokumentieren.

Abtretungserklärung

Sie können unter anderem diese Leistungen fordern.

Erstattung der Kosten für:

  • Sachverständigengutachten
  • Reparatur
  • Wertminderung
  • Mietwagen bzw. Nutzungsausfall
  • Abschleppdienste, Bergung und Verschrottung
  • Finanzierung
  • Rechtsanwalt
  • Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs
  • Nummernschilder
  • Telefon, Porto sowie Fahrten.Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, können Sie außerdem beanspruchen:
  • Übernahme von Kosten für ärztliche Behandlungen
  • Krankenhaus, Rehabilitation/Kur
  • Medikamente, medizinische Hilfsmittel
  • kosmetische Operationen und Schmerzensgeld.

Sie haben das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um Feststellungen zu treffen hinsichtlich

  • Verkehrssicherheit
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturwürdigkeit
  • Restwert
  • Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfallentschädigung

Die Kosten für den Sachverständigen hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Der Sachverständige erstellt Ihnen

  • bei Bagatellschäden bis 500 € einen günstigen Kostenvoranschlag
  • bei größeren Schäden ein vollwertiges Gutachten entsprechend der geltenden Rechtslage

Denken Sie – vor allem bei eindeutiger Haftungslage – daran, dass oft über die Höhe des Schadensersatzes vor Gericht gestritten werden muss. Gerade in dieser Situation ist ein Kfz-Sachverständigengutachten unverzichtbar, denn aus professionell gefertigten Schadensfotos können Rückschlüsse auf die Schadenshöhe, die Kollisionsgeschwindigkeit und auf den Unfallhergang selbst gezogen werden.

Ein Nachbesichtigungsrecht Ihres Fahrzeugs durch die gegnerische Versicherung gibt es in der Regel nicht!

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Verkehrsrechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Die Kosten des Verkehrsrechtsanwalts hat im Rahmen der Haftung der Verursacher bzw. seine Versicherung

zu übernehmen.

Universalvollmacht

Schweigepflichtentbindung

Sie haben das Recht, die Werkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur des Unfallschadens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben.

Für die Dauer der Fahrzeugreparatur können Sie einen Mietwagen beanspruchen, wenn Ihr Fahrzeug schadensbedingt nicht mehr fahrbereit ist und in der Werkstatt verbleiben muss.

Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadensbedingten Fahrzeugausfalls alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Im Totalschadensfall ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Unfallfahrzeugs zu erstatten. In Ihrem Interesse sollten Sie den Wiederbeschaffungswert und den Restwert durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen lassen.

Sie sind auch berechtigt, Ihr unfallgeschädigtes Fahrzeug (z.B. an Ihre Werkstatt) zu veräußern, wobei zu Ihrer Sicherheit ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag zu empfehlen ist.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30%, sind Sie berechtigt, Ihr Fahrzeug fachgerecht instandsetzen zu lassen.

Bei Personenschäden haben die Verletzten nicht nur Anspruch auf Schmerzensgeld, sondern u.a. auch auf

  • Ersatz des Verdienstausfalls
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten
  • Ersatz der Fahrtkosten zu Ärzten, Therapeuten etc.

Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen ein im Schadensersatzrecht versierter Rechtsanwalt.

10 wichtige Punkte nach einem Unfall

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.


Das gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen beauftragt hat oder wenn die gegnerische Versicherung meint, ein Kostenvoranschlag wäre ausreichend. Die Kosten für das Schadengutachten gehören zum Schadenumfang und müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch,  dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen. (fiktive Abrechnung)

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen, insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen beseitigt wird, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des Geschädigten. So hat auch der Verkehrsgerichtstag 1999 in Goslar Schadenmanagement durch Versicherer eindeutig abgelehnt.

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

Wertgutachten / Oldtimer-Gutachten

Dokumentieren Sie den Zustand und die Fahrzeughistorie

Ein Wertgutachten dokumentiert den Erhaltungszustand. Auch der besondere Zustand nach Restauration
und der damit getätigten Investition lässt sich durch ein Wertgutachten belegen. Das gewährleistet
zum Einen den kompletten Versicherungsschutz und führt zum Anderen durch umfangreiche Beurteilung zur Wertfeststellung.
Die regelmäßige Aktualisierung des Wertgutachtens dokumentiert die Wertentwicklung.
Basierend auf intensiver Recherche, ständigen Fort- und Weiterbildungen und langjähriger Erfahrung werden die
Wertgutachten bei uns erstellt.

Eine transparente Darstellung des Fahrzeugstandes ist so jederzeit möglich. Dadurch lassen sich Rendite,
Wertentwicklung, sowie der Wiederverkaufswert nachweisen.

Kontakt

Dirk Lamest, KFZ-Sachverständiger

Hüttersdorfer Straße 36
66839 Schmelz
Tel: +49 (0) 6887 92485
Fax: +49 (0) 6887 92486
info@gutachten-lamest.de
www.gutachten-lamest.de